Der politische und wirtschaftliche Druck steigt: Kinder werden immer früher in die digitale Identität gedrängt. Was oft als „digitale Bildung“ oder „Jugendschutz“ verkauft wird, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als massiver Eingriff in die Privatsphäre der Jüngsten. Ein Blick auf Microsofts Rolle in österreichischen Schulen und die geplante EU-Digital-Wallet zeigt: Das Recht auf ein analoges Leben wird immer stärker beschränkt.

 

Bewährtes Prinzip: An den Eltern vorbei

Im Januar 2025 reichte ein besorgter Vater bei der österreichischen Datenschutzbehörde Beschwerde ein. Die Volksschule seines Kindes hatte für alle Schüler „kostenlose“ Microsoft-365-Konten angelegt — ohne die Eltern vorab zu informieren oder gar um Zustimmung zu bitten. Auf Nachfrage argumentierte die zuständige Bildungsdirektion Vorarlberg, diese Maßnahme diene der „Vorsorge“ für einen eventuell angeordneten IKT*-gestützten Unterricht (also „Zoom-Klassen“), etwa im Falle einer erneuten Pandemie oder eines Krieges. Bis zu einer Entscheidung der Behörde ist die Anlage weiterer Konten vorerst ausgesetzt.

Dieser Vorfall ist kein Einzelfall, sondern Symptom eines weitreichenden Problems. Bereits im Oktober 2025 stellte die österreichische Datenschutzbehörde in einem vielbeachteten Verfahren der Verein NOYB (für „none of your business“) fest, dass Microsoft 365 Education gegen die DSGVO verstößt. Das System setzte ohne Einwilligung sogenannte Tracking-Cookies bei Schülern ein — und verweigerte vollständige Auskunft darüber, wohin diese Daten flossen. Perfide: Microsoft wälzte die datenschutzrechtliche Verantwortung vertraglich auf die Schulen ab, die technisch gar nicht in der Lage waren, die Datenverarbeitung des US-Konzerns zu kontrollieren.

 

Cui bono?

Die Frage drängt sich auf: Cui bono — wem nützt die Digitalisierung durch die Hintertür? Den Kindern, deren digitale Fußabdrücke bereits ab der Volksschule kommerziell erfasst werden? Den Schulen, die sich für die Ausweitung der „digitale Bildung“ rüsten? Oder doch eher den Technologiekonzernen, die sich nicht nur eine künftige Nutzergeneration heranziehen, sondern globale Kontrolle anstreben? Fakt ist, dass die Daten von Schülern für nicht näher definierte Geschäftstätigkeiten — potenziell für das Training von KI-Modellen verwendet werden können.

Doch der Druck zur digitalen Erfassung kommt nicht nur von Tech-Giganten, sondern auch von staatlicher Seite. Bis Herbst 2026 müssen alle EU-Mitgliedstaaten die „European Digital Identity Wallet“ (EUDI-Wallet) einführen. Offiziell soll diese digitale Brieftasche auch dem Jugendschutz dienen, etwa durch Altersverifikation im Netz. Doch Bürgerrechtsorganisationen wie epicenter.works und die Electronic Frontier Foundation schlagen Alarm: Die technischen Möglichkeiten der Wallet weisen gravierende Schlupflöcher auf.

Besonders kritisch ist das Recht auf Pseudonymität. Während die EU-Verordnung vorsieht, dass Nutzer sich pseudonym im Netz bewegen dürfen, wurde eine rechtliche Hintertür eingebaut, die es Behörden ermöglicht, jedes Pseudonym auf die reale Identität zurückzuführen. Für die Bevölkerung bedeutet das: Jeder digitale Schritt — ob Google-Recherche oder Social Media-Postings — könnte künftig an eine staatlich registrierte Identität geknüpft sein. Kinder, deren Eltern die Zustimmung zur digitalen ID verweigern, riskieren, von digitalen Dienstleistungen weitgehend ausgeschlossen zu werden.

 

Das Recht auf Privatsphäre

Wir stehen an einem Scheideweg. Wenn Schulen ohne elterliche Zustimmung Profile bei US-Konzernen anlegen und die EU eine digitale Identität vorantreibt, die das Recht auf digitale Privatsphäre untergräbt, müssen Eltern laut werden. Privatsphäre bedeutet, dass nicht jedes Detail des Alltags digital erfasst wird. Auch junge Menschen sollen die Möglichkeit erhalten, Software und das Internet zu nützen – ohne dass Tech-Unternehmen und staatliche Organe ein automatisches Datenprofil anlegen.

Schulen dürfen nicht zum verlängerten Arm von Tech-Konzernen werden, die Daten von Kindern sammeln. Bildungsstätten sollen nicht zu Instrumenten digitaler Kontrolle werden — weder durch Konzerne noch durch staatliche Stellen.

 

Was Eltern jetzt tun können

Nachfragen, bevor Konten angelegt werden. Eltern haben das Recht zu erfahren, welche digitalen Dienste die Schule für ihr Kind nutzt. Eine einfache schriftliche Anfrage an die Schulleitung — welche Software eingesetzt wird, wo die Daten gespeichert werden und ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung vorliegt — ist ein wirksamer erster Schritt.

Zustimmung aktiv verweigern. Die Einrichtung von Nutzerkonten bei kommerziellen Anbietern wie Microsoft, Google oder ähnlichen Diensten für Minderjährige erfordert nach DSGVO die ausdrückliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Wer diese nicht erteilen möchte, kann dies schriftlich gegenüber der Schule festhalten.

Auskunft verlangen. Gemäß Artikel 15 DSGVO haben Eltern das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, welche personenbezogenen Daten ihres Kindes verarbeitet werden — und von wem. Dieses Recht gilt auch gegenüber dem Schulträger und der Bildungsdirektion.

Beschwerde einreichen. Wer den Verdacht hat, dass die Schule Daten ihres Kindes ohne rechtliche Grundlage verarbeitet, kann bei der österreichischen Datenschutzbehörde (dsb.gv.at) kostenlos Beschwerde einreichen. Die Hürde ist niedrig, die Wirkung kann weitreichend sein — wie der eingangs genannte Fall zeigt.

Elternvertreter einbinden. Datenschutzfragen gehören auf die Tagesordnung des Schulforums. Elternvertreter können beantragen, dass die Schule offenlegt, welche digitalen Dienste eingesetzt werden, und eine unabhängige datenschutzrechtliche Prüfung veranlassen.

Am neuesten Stand bleiben. Organisationen wie NOYB (noyb.eu), epicenter.works oder die Österreichische Datenschutzbehörde informieren regelmäßig über aktuelle Entscheidungen und Entwicklungen. Wer informiert ist, kann früher reagieren.

 

*IKT = Informations- und Kommunikationstechnologie

 

Photo pixabay, efes

 

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