An einigen Volksschulen in Vorarlberg wird der Nachmittagsunterricht ab Herbst 2026 bis 16 Uhr ohne Zustimmung der Eltern verlängert. Was nach „mehr Bildungsangebot“ klingt, sorgt bei Eltern für Unmut — und wirft ernsthafte rechtliche Fragen auf.

 

Förderung von Kindern?

Die Mitteilung einer Volksschule in Dornbirn liest sich zunächst freundlich und entgegenkommend: Hausaufgabenbetreuung, kleinere Klassen, Kreativwerkstatt, Kochkurse. Der Nachmittagsunterricht dauert künftig länger, von 13:55 bis 16:00 Uhr. Was im Schreiben fast beiläufig erwähnt wird: Die zusätzliche Schulzeit, festgelegt als die ersten 25 Minuten, ist sind formal „freiwillig“. Wer sein Kind abmelden möchte, muss das aktiv per E-Mail tun, und das innerhalb von weniger als drei Werktagen. Wenn Eltern nicht aktiv widersprechen, gilt ihr Schweigen als Zustimmung. Und das, obwohl das Schulorganisationsgesetz (§ 8d SchOG) für die Teilnahme an einer getrennten Ganztagsschule eine aktive Anmeldung vorschreibt.

Die Möglichkeit einer Abmeldung vom verlängerten Nachmittag wurde erst nach Protesten engagierter Eltern zugestanden. Zuvor versuchte die Schulleitung, die Familien mit der 25-minütigen Schulzeitverlängerung ohne jegliche Widerspruchsmöglichkeit zu „beglücken“.

Jene Eltern, die gar keine Ganztagsschule für ihre Kinder wollen und sich mit Entscheidung nicht zufrieden gaben, erfuhren den Hintergrund: Die Vergabe von Geldern an Ganztagsschulen richtet sich nach der Anzahl der betreuten Kinder. Je mehr Kinder als „angemeldet“ gelten, desto mehr Lehrer- und Betreuungsstunden erhält die Schule. Es geht also weniger um Bildung als um finanzielle Anreize.

„Die Ressourcenzuteilung ist abhängig von der Anzahl der zu betreuenden Kinder — die eben maximal ist, wenn die Schulleitung einfach alle Kinder verpflichtet „, fasst ein betroffener Vater zusammen. Kinder und Familien dienen somit der Obrigkeit als Verfügungsmasse.

 

Flächendeckendes Vorgehen – an den Eltern vorbei

Besonders beunruhigend: dieses manipulative, bevormundende und zumindest teilweise gesetzeswidrige Vorgehen ist kein Einzelfall. Mehrere Volksschulen in Dornbirn führen eine derartige Regelung für das kommende Schuljahr 2026/27 ein.

Das geschah offenbar nach einer gemeinsamen Besprechung auf Schulleiterebene — unter Beteiligung der Bildungsdirektion Vorarlberg. Gelder, die nach dem Bildungsinvestitionsgesetz eigentlich für Tagesbetreuung vorgesehen waren, könnten so zumindest teilweise für die Finanzierung von zusätzlichen Lehrerstunden verwendet werden Eine mögliche Zweckentfremdung öffentlicher Mittel steht im Raum.

Was können Eltern tun? Wer eine solche Mitteilung von der Schule erhält, sollte genau lesen: Ist die Teilnahme wirklich verpflichtend oder nicht doch völlig freiwillig, und wird das auch klar kommuniziert? Auch ein Beschluss des Schulforums kann kaum eine Verpflichtung bewirken –insbesondere da im konkreten Fall die Elternvertreter vor der Schulforumssitzung nicht einmal ordnungsgemäß per Tagesordnung über den Inhalt des zu fassenden Beschlusses informiert worden waren. Auch hier wurden die Eltern überrumpelt und „gelenkte Demokratie“ ausgeübt.

Bei Zweifeln lohnt es sich, die Kinder- und Jugendanwaltschaft des jeweiligen Bundeslandes, Elternrechtsorganisationen oder — wenn nötig — das Bildungsministerium zu kontaktieren.

Denn eines zeigt der Fall aus Dornbirn deutlich: Wer nicht fragt, wird nicht gefragt. Und wer schweigt, stimmt zu.

 

Image by Pixabay

 

 

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